EG Typgenehmigung
Als Nicht-EU-Mitgliedstaat ist in der Schweiz für die strassenkonforme Nutzung eines Nachrüstschalldämpfers eine schriftliche Konformitätserklärung des zuständigen Importeurs nötig.
Bitte informiere Dich vorab bei Deiner Bezugsstelle ob die Erstellung einer solchen möglich ist und Bestandteil des Lieferumfangs darstellt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Importeur Teknoparts.