Select your country of residence for local content.
Leovince
MyLeo

E-GUTACHTEN

Ich habe die Konformitätserklärung verloren. Ist es möglich eine Kopie davon zu bekommen?

Als Nicht-EU-Mitgliedstaat ist in der Schweiz für die strassenkonforme Nutzung eines Nachrüstschalldämpfers eine schriftliche Konformitätserklärung des zuständigen Importeurs nötig Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Importeur Tekno Parts.

Ersetzt die "LeoVince Homologation Card" die Konformitätserklärung?

Nein, Nutzung eines Nachrüstschalldämpfers eine schriftliche Konformitätserklärung des zuständigen Importeurs nötig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Importeur Tekno Parts.

Muss ein für den Straßenverkehr zugelassener Auspuff mit einem dB-Killer ausgestattet sein?

Nicht unbedingt. Laut Gesetz muss ein für den Straßenverkehr zugelassener Auspuff die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte einhalten, Dies ist unter Umständen auch ohne dB-Killer möglich.

Wenn bei einer Verkehrskontrolle beanstandet wird, dass ich keinen dB-Killer montiert habe, wie kann ich dann nachweisen, dass der Auspuff ohne dB-Killer zugelassen ist?

Auf der technischen Zeichnung im Benutzerhandbuch ist ersichtlich, ob ein dB-Killer vorhanden sein muss oder nicht.

Kann der dB-Killer bei einem Auspuff mit Straßenzulassung herausnehmbar sein?

Alle Auspuffanlagen mit Straßenzulassung, die mit einem herausnehmbaren dB-Killer beworben werden, sind nicht zulässig. Um der europäischen Richtlinie zu entsprechen, muss der dB-Killer angeschweißt sein. Jegliche Manipulationen führen zum Erlöschen der Straßenzulassung und der Produktgarantie.